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Endodontie (Wurzelkanalbehandlung)

Eine Wurzelkanalbehandlung (WBH) ist immer dann notwendig, wenn der sog. Nerv (medizinisch = die „Pulpa“) im Zahn durch Vorschädigungen so entzündet ist, dass nur noch eine Entfernung des Nervs eine Erhaltung des Zahns ermöglichen kann. Bei diesen Vorschädigungen handelt es sich meistens um Karies. Da bereits bei kleinsten kariösen Löchern schon Bakterien bis zum Nerv vordringen, kommt es dort zu einer chronischen Infektion, die jedoch oft jahre- und jahrzehntelang für den Patienten völlig symptomlos ist. Manchmal kann der Nerv auch völlig – ohne Beschwerden zu verursachen – absterben, was dann meist zu einer Entzündung der Wurzelspitze des umgebenden Knochen führt und manchmal dem Patienten erst durch die Begleitschwellung („dicke Backe“) auffällt. Für die Erfolgsprognose ist es günstiger, wenn der Nerv noch nicht vollständig abgestorben ist (sog. Vitalextirpation). Je nach Zahn sind anatomisch individuell 1- 4 Wurzelkanäle vorhanden.

Leider ist es nicht immer möglich jeden Kanal exakt abzufüllen. Z.B. können Kanäle verkalkt oder stark gebogen sein, bzw. alte, bereits vorhandene Wurzelfüllungen oder abgebrochene Instrumente den Kanal verschließen, und dergleichen mehr. Jede eingeleitete WBH ist also immer nur ein Versuch zur Zahnerhaltung. Auch kann es nach abgeschlossener WBH noch zu einer Entzündung an der Wurzelspitze kommen, da u.U. die verbliebenen Restbakterien von Ihrem Immunsystem nicht vollständig unter Kontrolle gebracht werden konnten. Diese Entzündung kann dann oft durch eine chirurgische Entfernung der Wurzelspitze (sog. Wurzelspitzenresektion) beseitigt werden.

Trotzdem sind die Erhaltungschancen sehr hoch und der Zahnerhaltungsversuch lohnt sich eigentlich immer.

Im Sinne der Philosophie unserer Praxis sichern wir Ihnen gerne zu, dass wir uns für die Erhaltung Ihrer Zähne mit unserem ganzen Wissen und Können einsetzen werden.