baumrita@yahoo.de          02173/22612

Implantate

Kleine Schraube, große Wirkung!

Die Erhaltung der Zähne sollte stets das oberste Ziel sein. Leider kann Ihr Zahnarzt aber manchmal nicht mehr verhindern, das ein Zahn verloren geht, etwa durch Karies, Zahnbetterkrankungen oder Unfälle. Eine so entstandene Lücke ist nicht nur unschön – sie beeinträchtigt auch das Wohlbefinden und die Zahngesundheit. Denn wird der Zahn nicht ersetzt, kann es zu erheblichen Folgeschäden für das gesamte Gebiss kommen: Nachbarzähne verschieben sich oder der Kieferknochen bildet sich zurück.Um dies zu verhindern, muss die Lücke frühzeitig vom Zahnarzt geschlossen werden. Möglich ist dies mit einer Brücke, die an den Nachbarzähnen der Lücke befestigt wird oder – je nach Größe der Lücke – mit einer Teilprothese, dem „künstlichen Gebiss“. Eine andere Alternative sind Implantate – künstliche Wurzeln. Sie werden chirurgisch in den Kiefer eingesetzt. Das Implantat ist allerdings noch kein kompletter Zahnersatz wie häufig angenommen, sondern dient als Basis für eine Brücke, Prothese oder Krone. Diese sogenannten Suprakonstruktionen werden am oberen Teil der künstlichen Zahnwurzel angebracht.

Implantate sind in den vergangenen Jahren immer populärer geworden. Und dies nicht nur, weil sie eine sehr elegante Lösung sind, fehlende Zähne medizinisch und kosmetisch ideal zu ersetzen. Für Implantate sprechen vor allem ihr fester Sitz, ihre ausgeprägte Langlebigkeit und der hohe Komfort. Denn bei der Kombination aus künstlicher Zahnwurzel und Zahnersatz handelt es sich von der Wurzel bis zum sichtbaren Teil des Zahnes um eine weitgehend naturgetreue Nachbildung.

Die Kosten für implantatgetragenen Zahnersatz gliedern sich in die Kosten für die Implantierung (das operative Einbringen des Implantates in den Knochen) und die Kosten für den auf den Implantaten befestigten Zahnersatz (Suprakonstruktion). Die Kosten für die Implantierung selbst werden bis auf medizinisch definierte seltene Ausnahmefälle nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Für die Suprakonstruktionen erhalten Sie dagegen dank der neuen Regelung seit 2005 auch einen Festzuschuss, der sich nach dem jeweiligen Befund richtet.